SOFTWARE VERTRAG DER VIOSYS AG (kurz: VIOSYS)
PRODUKTE:[VIO.Matrix, VIO.Matrix Content-Manager, VIO.Matrix Administrator]
VERSION:[6.2 oder größer]
SOLLTEN SIE ALS KÄUFER (=ANWENDER) MIT DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN, DANN INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT, SONDERN
GEBEN DIESES GANZE PAKET INNERHALB VON 30 TAGEN NACH ERHALT ZURÜCK. SIE ERHALTEN DANN EINE VOLLE ERSTATTUNG DER VERGÜTUNG.
Nutzung allgemein
Mit dem Kauf der Software erwirbt der Käufer (eine juristische oder natürliche Person) das nicht ausschließliche Nutzungsrecht für die Anzahl der erworbenen Software Lizenzen aus der oben genannten Versionsreihe nach den Bedingungen dieses Vertrages. Der Käufer ist berechtigt, das oben genannte Software-Produkt oder die oben genannten Software-Produkte (die "Software") in der erworbenen Anzahl entweder auf einem einzelnen Computer oder in einem Netzwerk zu nutzen, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei VIOSYS und deren Lizenzgebern.
Der Käufer darf die Software auf einem Speichermedium (Festplatte oder Wechselmedium) zum Zwecke der Softwarenutzung nach den Bedingungen dieses Vertrages speichern. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Die Erstellung von Kopien der Software zu anderen Zwecken als der Datensicherung ist nicht zulässig. Die Software muss in der von VIOSYS empfohlenen und freigegebenen Betriebssystemumgebung und wenigstens unter den minimal empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. Informationen dazu veröffentlicht VIOSYS regelmäßig unter der Internetadresse http://www.viomatrix.de
Nutzung auf einem einzelnen Computer
Der Käufer muss für jeden Computer, auf dem die Software installiert wird, eine Lizenz zur Nutzung der Software erwerben. Der Hauptnutzer des Computers ist berechtigt, die Software auch auf einem Home- und/oder Laptop-Computer zu benutzen, sofern die Software nur auf einem Computer zur selben Zeit benutzt wird.
Nutzung in einem Netzwerk
Der Käufer ist berechtigt, die Software auf einem Netzwerk zu benutzen, sofern er so viele Lizenzen zur Nutzung der Software erworben hat, wie maximal zu irgendeiner Zeit in Gebrauch sind. Die Software ist auf einem Computer "in Gebrauch", wenn sie speicherresident (d.h. RAM) oder ladefähig oder als andere Datei auf einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium installiert ist.
Updates und Upgrades
Updates betreffen Versionserhöhungen für die Ziffern 0-9 an der 3. Stelle der Versionsnummer und sind hinsichtlich der reinen Lizenzpreise kostenfrei. Upgrades betreffen Versionserhöhungen an der 1. und 2. Stelle der Versionsnummer und sind generell kostenpflichtig. Sofern es sich bei der Software um ein Update oder ein Upgrade handelt, ist der Käufer nur berechtigt, die Software zu nutzen, sofern er autorisierter Benutzer eines von VIOSYS zugelassenen Produkts ist. Der Käufer ist berechtigt, eine Kopie des zugelassenen Produktes zu behalten, vorausgesetzt, er löscht das zugelassene Produkt oder installiert die neue Version auf demselben Computer oder Netzwerk wie das zugelassene Produkt und er gibt das zugelassene Produkt nicht an Dritte weiter. Werden durch ein Update oder ein Upgrade Anpassungen an einem Werk (z.B. Web-Projekt) erforderlich, entsteht gegebenenfalls kostenpflichtiger Mehraufwand.
Weiterverkauf
Das in diesen Softwarelizenzbedingungen beschriebene Nutzungsrecht an der Software kann durch Kaufvertrag weiterveräußert werden. Der Verkäufer hat mit dem Verkauf des Nutzungsrechtes die Pflicht zur Übertragung des Software-Produktes und sämtlicher Vor-Versionen sowie aller Rechte und Pflichten an den Käufer, die sich aus diesem Softwarelizenzvertrag ergeben.
VIOSYS erkennt den Verkauf nur an, wenn der Käufer die Bedingungen des Software Lizenzvertrages uneingeschränkt anerkennt. Im Zweifelsfall hat der Verkäufer diesen Nachweis zu erbringen. Der Verkäufer hat mit dem Verkauf alle Medien und Unterlagen, die er zum Software-Produkt erhalten hat, vollständig an den Käufer auszuhändigen. Der Verkäufer darf keine Kopien zurückbehalten. Gewährleistung und Haftung übernimmt VIOSYS im Falle des Weiterverkaufs nur innerhalb der beim Erstkauf begonnenen Fristen und nur innerhalb Deutschlands.
Rechte aus dem Verkauf und der Übertragung der Nutzungsrechte stehen unter Vorbehalt und können nur dann gegenüber VIOSYS geltend gemacht werden, wenn der Käufer unter Angabe des Verkäufers bei VIOSYS die Übertragung anzeigt und sich registrieren lässt. Grundsätzlich hat sich jeder Käufer gegenüber VIOSYS mit den Lizenzbedingungen von VIOSYS einverstanden zu erklären. Dem Käufer sind dafür diese Lizenzbedingungen zu übergeben.
BESCHRÄNKUNGEN
Die Software darf in keiner Weise geändert, verbunden, modifiziert oder adaptiert werden; dies schließt die Rückübersetzung, das Disassemblieren oder Decompilieren ein. Der Käufer darf die Software oder irgendeine Kopie davon nicht verleihen, vermieten, verleasen oder lizenzieren oder in anderer Weise übertragen (außer Verkauf des Nutzungsrechtes gemäß dem Punkt „Weiterverkauf“ in diesem Vertrag). Der Käufer ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass mögliche oder vermeintliche Programmfehler beseitigt werden sollen. Auf Anfrage nimmt VIOSYS solche Änderungen ausschließlich auf Basis einer separaten Vereinbarung und nur gegen eine angemessene Vergütung vor. Zwingende Voraussetzung ist ein mit VIOSYS abzuschließender Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrag. Weiterhin ist der Käufer nicht berechtigt, Zugangskennungen und/ oder Passwörter für die Software oder für den Online-Hilfebereich zur Software an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus ist es dem Käufer untersagt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder Eigentumsangaben seitens VIOSYS an der Software zu verändern.
GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
VIOSYS oder ihre Lieferanten sind Inhaber sämtlicher gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an der Software- und Benutzer-Dokumentation; diese sind durch die jeweiligen anwendbaren Gesetze zum Schutz solcher Rechte (insbesondere Patent-, Marken- und Urheberrechtsgesetze) sowie durch internationale Vereinbarungen geschützt. VIOSYS behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt werden.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Die Software ist als Grundlage für eine Vielzahl von Projektarten und damit Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden. Nicht jeder denkbare Anwendungsfall kann in allen Einzelheiten berücksichtigt werden. VIOSYS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Käufers genügt und mit anderen durch den Käufer ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Käufer ist für die Wahl und Benutzung der Software sowie für die beabsichtigten Ergebnisse selbst verantwortlich.
VIOSYS gewährleistet für ein (1) Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die Fehlerfreiheit der Software. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Bei wesentlichen Fehlern wird dem Käufer, nach Wahl von VIOSYS, der Betrag, den er für die Software bezahlt hat, ganz oder teilweise erstattet oder der fehlerhafte Gegenstand kostenlos ersetzt, vorausgesetzt, dass der Käufer diesen innerhalb von einem Jahr nach der Lieferung an VIOSYS zurückgibt. Wird dem Käufer von VIOSYS aufgrund der vorstehenden Regelung binnen angemessener Frist kein fehlerfreier Gegenstand zur Verfügung gestellt, ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
VIOSYS haftet dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung wie sie im Internet unter der Adresse http://www.viomatrix.de veröffentlicht ist, übereinstimmt. VIOSYS übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit nicht aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder anderen gesetzlich bestimmten zwingenden Haftungsgründen zwingend gehaftet werden muss. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VIOSYS. In jedem Fall ist die Haftung von VIOSYS auf die Höhe des Preises für die Software begrenzt. Keinesfalls haftet VIOSYS für unvorhersehbare, untypische Schäden. Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftung wegen eventuell von VIOSYS zugesicherten Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Käufer ist verpflichtet, von der Softwareinstallation selbst und den damit vorgenommenen Arbeiten regelmäßig Sicherungskopien zu fertigen. VIOSYS haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Käufer deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
6. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Entgegenstehende oder abweichende Bestimmungen erkennt VIOSYS nicht an, es sei denn, VIOSYS stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn VIOSYS in Kenntnis einer entgegenstehenden oder abweichenden Bestellung die Software vorbehaltlos zur Verfügung stellt. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Leipzig. VIOSYS Händler, Vertragshändler, Vertreter oder Angestellte sind nicht berechtigt, Änderungen oder Zusätze zu diesem Vertrag vorzunehmen.
7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, diese Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Das Vorstehende gilt im Fall von Lücken entsprechend.
Fachbeitrag: Hilfreiche Tools zur Webentwicklung