Sind von Menschen gestaltete Lebensbereiche (Verkehrsmittel, Gebäude, IuK-Systeme, etc.) für Menschen mit Handicap grundsätzlich und ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe nutzbar, sind diese "barrierefrei". In Bezug auf Websites wird unter dem Begriff der "Barrierefreiheit" der ungehinderte Zugang zu Informationen im Internet - in erster Linie für körperlich behinderte Benutzer (insb. seh-, hör- und motorisch behinderte Menschen) - verstanden.
Speziell zur Schaffung webbasierter Benutzeroberflächen wurde die Web Accessibility Initiative (WAI) gegründet, welche entsprechende Richtlinien veröffentlichte. In der Deutschland regelt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) und §7 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die wesentlichen Kriterien zur Schaffung webbasierter Benutzeroberflächen. Diese Richtlinien laufen letztlich auf die WAI-Richtlinien hinaus.
In Verbindung mit VIO.Matrix Content Management entfaltet der Einsatz barrierefreier Internetangebote nach BITV weitreichende (und auch bereits preisgekrönte) Vorteile.
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