Der Gesetzgeber fordert mit Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) ab 1.1.2009 auch für Online-Versandhändler die Beteiligung an einem oder mehreren Befreiungssystemen. Dies trifft zu, wenn im Rahmen des Online-Versands Versandverpackungen wie Luftpolstertaschen, Kartonagen oder Füllmaterial verwendet wird. Sofern physische Güter versendet werden ist in der Regel davon auszugehen.
Als Online Händler beteiligen Sie sich am besten an einem Befreiungssystem. Dort geben Sie an, wieviel und welches Verpackungsmaterial im nächsten Jahr an Kunden verschickt wird. Hier wird zwischen verschiedenen Materialien/Stoffen und dem Gewicht (über das Jahr) unterschieden. Für die jeweils angegebenen Mengen muss dann bezahlt werden und Sie können - je nach Beteiligungssystem und Vertrag - das betreffende Logo (bspw. Grüner Punkt) auf die Versandverpackung aufbringen. Damit zeigen Sie Ihrem Kunden (und Wettbewerbern), dass Sie den gesetzlichen Auflagen nachkommen.
Die verschiedenen Beteiligungssysteme machen es Online Händlern dabei recht leicht: Oft kann direkt online ein Vertrag geschlossen werden, welcher über eine Pauschale die Entsorgungskosten für ein oder mehrere Jahre in Standardmengen abdeckt.
Eine Auswahl an Beteiligungssystemen finden Sie in der folgenden Liste:
Leider gibt es für Online Händler - wozu streng genommen auch EBay-Verkäufer gehören - keinen anderen Ausweg: Sie müssen sich selbst direkt an einem der behördlich festgelegten Rücknahmesysteme beteiligen. Dies gilt auch wenn bspw. importierte Waren lediglich an den Kunden in Deutschland verschickt werden. Verstöße können mit bis zu 50.000,- EUR geahndet werden.
Fachbeitrag: Hilfreiche Tools zur Webentwicklung